Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Dabei sind mindestens folgende Ressorts zu besetzen:

  • Präsidium
  • Vizepräsidium
  • Kassenamt
  • Sekretariat

Der Vorstand konstituiert sich – abgesehen vom Präsidium – selbst.

Die Leitung des Wohnheims Haus Felsenau nimmt an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil.

Der Vorstand ist geschäftsführendes Organ des Vereins. Ihm obliegen alle Aufgaben, welche nicht ausdrücklich einem andern Vereinsorgan zugewiesen sind, insbesondere:

  • Die periodische Überprüfung der Statuten des Vereins
  • Die Vertretung des Vereins nach aussen (Öffentlichkeitsarbeit)
  • Die Behandlung der organisatorischen und finanziellen Fragen auf Betriebs- und Vereinsebene sofern diese nicht abschliessend von einer zuständigen Kommission des Vorstands entschieden werden
  • Die Planung und Beschaffung der Finanzen
  • Die Erstellung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Budget zuhanden der Mitgliederversammlung
  • Die Einberufung der Mitgliederversammlung und die Festlegung und Bearbeitung der Traktanden
  • Die Einsetzung von Kommissionen, deren Mitglieder sowie die Bestimmung der vorsitzenden Person
  • Die Genehmigung der Pflichtenhefte aller Kommissionen
  • Die Wahl und Anstellung der Leitung des Wohnheims Haus Felsenau
  • Die Genehmigung des Stellenbeschriebs der Leitung, des Leistungsauftrags, des Leitbildes, des Konzepts sowie der Personalordnung des Wohnheims Haus Felsenau
  • Die Regelung der Zeichnungsberechtigung und die Regelung der finanziellen Kompetenzen
  • Der Erlass des Vereinsreglements und anderer Reglemente