Die Aufgaben des Bernischen Verein für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge (BeVGe) sind vielseitig, sie umfassen im Einzelnen:
Der Verein koordiniert diese Aktivitäten mit den privaten und staatlichen Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzugs.
Artikel 75 Absatz 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches besagt:
“Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern,
insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug
hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen,
die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen
Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz
der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen
angemessen Rechnung zu tragen.”
Der BeVGe hat sich zum Ziel gesetzt, die Betroffenen – in Ergänzung des staatlichen Angebotes – auf dem nicht einfachen Weg zurück in die Gesellschaft zu begleiten, zu unterstützen und in der Übernahme von Verantwortung zu bestärken.