Trägerschaft
Die Aufgaben des Bernischen Verein für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge (BeVGe) sind vielseitig:
- Führen des Wohnheims Haus Felsenau
- Angehörigenarbeit
- Gewährung von Starthilfen und zinslosen Darlehen
- Freiwillige Begleitung von Gefangenen und Entlassenen sowie deren Familien
- Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit für die Probleme der Betroffenen im einzelnen und den Strafvollzug im allgemeinen
- Weihnachtspaket-Aktion für inhaftierte Personen im Kanton Bern
Der Verein koordiniert diese Aktivitäten mit den privaten und staatlichen Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzugs.
Artikel 75 Absatz 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches besagt:
“Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen.”