Kommission Wohnheim

Die Kommission Wohnheim steht als selbständiges Organ zwischen dem Vorstand und dem Wohnheim Haus Felsenau. Sie setzt sich aus drei bis fünf Mitgliedern zusammen. Die  bzw. der Vorsitzende und mindestens zwei Mitglieder müssen dem Vereinsvorstand angehören. Bei Vakanzen bemüht sich die Kommission Wohnheim, neue Mitglieder zu gewinnen. Sie setzt sich dabei zum Ziel, geeignete Vertreter unterschiedlicher Fachrichtungen zu berücksichtigen.


Der Kommission Wohnheim obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie sorgt dafür, dass alle für den Betrieb, das Personal und die Qualitätssicherung notwendigen schriftlichen Unterlagen vorliegen.
  • Sie wählt auf Vorschlag der Heimleitung die Mitarbeitenden auf Stufe Bereichsleitung und stellt beim Vorstand Antrag auf Wahl einer neuen Heimleitung bzw. Antrag auf Wahl einer stellvertretenden Heimleitung.
  • Sie kontrolliert die Leistungserbringung des Wohnheims.